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Reservierung
Mit Ihrer Buchungsanmeldung bieten Sie Roan Comfort Camp den Abschluss des Reisevertrages verbindlich
an. Die Anmeldung muss vollständige Angaben über die Namen sämtlicher Reiseteilnehmer, einschließlich
der Kinder mit Geburtsdaten, die Anschrift des Buchenden, die gewünschte Unterkunft sowie die Aufenthaltsdauer
enthalten. Das kann schriftlich, mündlich, telefonisch oder auf elektronischem Wege geschehen.
Der Buchende hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden und dritten Personen, für die er die
Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche
und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung von
Roan Comfort Camp beim Kunden zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach
Vertragsschluss wird Roan Comfort Camp dem Kunden eine schriftliche Reservierungsbestätigung übermitteln.
Hierzu ist Roan Comfort Camp nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7
Werktage vor Reisebeginn erfolgt.
Verbot der Überbelegung
Die Unterkünfte dürfen nicht mit mehr Personen belegt werden, als hierfür vorgesehen, angemeldet und von Roan Comfort
Camp rückbestätigt sind.
Anzahlung sowie Restzahlung
Nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung und nach Nachweis der Sicherheitsleistung/Insolvenzabsicherung
(§ 651 k Abs. 5 BGB) hat der Kunde eine Anzahlung von 15 % auf den in der Reisebestätigung ausgewiesenen
Reisepreis zu zahlen. Die Restzahlung ist spätestens 8 Wochen vor Ankunft am gebuchten Reiseziel
und vor Übernahme der Unterkunft zahlbar und fällig, sofern die Sicherheitsleistung nachgewiesen ist und
die Reise von Roan Comfort Camp nicht mehr abgesagt werden kann. Falls die Reservierung innerhalb von 6
Wochen vor Anreise zustande gekommen ist, muss der volle Reisepreis sofort bei Übergabe des Nachweises
der Sicherheitsleistung gezahlt werden. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht
entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist Roan Comfort Camp berechtigt, nach Mahnung
mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß der Stornierungs-
Regelung dieser AGB zu belasten. Bei Überzahlungen werden 5,- € bei der Rücküberweisung als
Bearbeitungsentgelt einbehalten. Buchungen aus dem Ausland führen wir gerne durch, berechnen aber auf
Grund der erhöhten Kosten des Reiseunterlagenversandes eine Pauschale von € 10,- pro Buchung. Werden
die Reiseunterlagen auf Wunsch per Email versandt, enfallen diese Kosten.
Leistungsänderungen
Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss
notwendig werden und die von Roan Comfort Camp nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt
wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der
Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten
Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Roan Comfort Camp wird den Kunden über Leistungsänderungen oder
-abweichungen unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund informieren. Im Falle einer erheblichen
Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten
oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Roan Comfort
Camp in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der
Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung durch Roan Comfort Camp über die Änderung der
Reiseleistung oder die Absage der Reise gegenüber Roan Comfort Camp geltend zu machen.
Rücktritt durch den Kunden vor Reiseantritt/Stornokosten
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist Roan Comfort Camp
gegenüber unter der in diesen AGB angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über einen Vermittler
gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen,
den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück, oder tritt er die Reise nicht an,
so verliert Roan Comfort Camp den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Roan Comfort Camp,
soweit der Rücktritt nicht von Roan Comfort Camp zu vertreten ist oder ein Fall Höherer Gewalt vorliegt, eine
angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und die Aufwendungen
von Roan Comfort Camp in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. Roan Comfort Camp
hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunkts
des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis
pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich
mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem
Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:
• ab dem 2. Tag nach Rechnungsdatum bis zum 42. Tag vor Anreise:
30 % des Reisepreises,
• ab dem 41. Tag bis zum 28. Tag vor Anreise: 35 % des Reisepreises,
• ab dem 27. Tag bis zum 21. Tag vor Anreise: 40 % des Reisepreises,
• ab dem 20. Tag bis zum 14. Tag vor Anreise: 50 % des Reisepreises,
• ab dem 13. Tag bis zum 05. Tag vor Anreise: 75 % des Reisepreises,
• ab dem 04. Tag bis 1 Tag vor Anreise: 90 % des Reisepreises,
• am Anreisetag: 100 % des Reisepreises.
Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, Roan Comfort Camp nachzuweisen, dass Roan Comfort
Camp überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von Roan Comfort
Camp geforderte Pauschale. Roan Comfort Camp behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen
eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Falle ist Roan Comfort Camp verpflichtet, die
geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen
Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. Sie sollten dringend, die von
uns empfohlene Reiserücktrittskosten-Versicherung abschließen. Dann können Sie, falls Sie einen von der
Versicherung akzeptierten wichtigen Stornierungsgrund haben, die Stornokosten erstattet bekommen. Die
Prämie ist mit Abschluss der Versicherung fällig.
Umbuchung durch den Kunden
Nach Abschluss des Vertrages kann der Kunde jederzeit bis 28 Tage vor Anreise seine Buchung ändern,
soweit gewünschte Alternativen bei uns zur Verfügung stehen. Falls eine Änderung möglich ist, wird dies
schriftlich bestätigt. Die Kosten bei Änderung bis 28 Tage vor Anreise betragen pauschal € 35,-, unabhängig
von der Art der Änderung. Unser Reservierungssystem ist so eingerichtet, dass die Wohneinheiten so wenig
wie möglich leer stehen. Darum ist es manchmal auch nicht mehr möglich, eine Reservierung zu verlängern
oder zu verkürzen. Sie müssen dann in einem vorher angegebenen Zeitraum reservieren, zum Beispiel wenn
Sie das letzte Mobilheim oder Zelt reservieren. Darüber hinaus können Änderungen und Umbuchungen
nur noch nach Rücktritt vom Vertrag zu den dortigen Regeln bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen
werden. Wir bitten dafür um Verständnis. Der reservierte Zeitraum kann während Ihres Aufenthaltes
auf dem Campingplatz verlängert werden, wenn Wohneinrichtungen zu Verfügung stehen. Die zusätzlichen
Nächte haben Sie dann vor Ort bei dem Gästebetreuer zu begleichen. Dabei haben Sie keinen Anspruch auf
den 14=12 Rabatt oder andere zu diesem Zeitpunkt laufenden Vorteilsangebote. Die Zusatzkosten für eine
Aufenthaltsverlängerung oder eine zusätzlich in Anspruch genommene Leistung(en) sind beim Gästebetreuer
zu entrichten.
An- und Abreise
Ab 15.00 Uhr steht Ihr Zelt oder Mobilheim zu Ihrer Verfügung. Am Tag der Abreise haben Sie Ihr Zelt oder
Mobilheim spätestens um 10.00 Uhr zu verlassen. Bei einer späteren Ankunft im Zelt, Mobilheim oder Hotel,
oder bei einer früheren Abreise als gebucht, erfolgt über uns keine Rückerstattung für nicht genutzte Ferientage.
Reservierte Sonderausstattungen haben je Camping den gleichen Zeitraum zu umfassen wie die des
reservierten Zeltes oder Mobilheims.
Gebrauch der Wohneinrichtung
Die Gäste haben die Ihnen zur Verfügung gestellte Wohneinrichtung mit größter Sorgfalt und folgender
Bestimmung zu gebrauchen und zu behandeln. Wir behalten uns das Recht vor, im Schadensfall und bei
Verlust
unserem, den Gästen zu Verfügung gestellten Eigentum, die Kosten von dem Verursacher zurück zu fordern.
Wird ein Schaden und/oder Verlust festgestellt, so muss dieser sofort bei unserem Gästebetreuer vor Ort
gemeldet werden. Er wird sich darum kümmern, dass die Schäden so schnell wie möglich beseitigt werden.
Wir empfehlen, die Zelte und Mobilheime mit nicht mehr als fünf Personen zu belegen. Die maximale Anzahl
Personen, die zugelassen oder erlaubt sind, beträgt im Zelt oder Mobilheim jeweils sechs Personen. Ein
Juniorzelt darf nicht verwendet werden, um die Höchstanzahl der Schlaf-/Wohnplätze zu überschreiten. Im
Preis für eine Unterkunft ist das Entgelt für einen PKW-Stell platz inbegriffen. Sollten Sie mit mehr als einem
PKW anreisen, teilen Sie uns das bitte rechtzeitig vor der Anreise mit. Eventuelle Stellplatzkosten für den
2. PKW sind direkt mit dem Campingplatzbetreiber abzurechnen. Wir übernehmen keine Haftung für Verlust
von Gegenständen, die vom Mieter in die Roan Comfort Camp – Ferienanlagen mitgebracht werden. Die Benutzung
der Geldkassette erfolgt auf Risiko des Mieters. Roan kann für den Verlust und den Inhalt der Ihnen
zur Verfügung gestellten Geldkassetten nicht verantwortlich oder haftbar gemacht werden. Die Benutzer der
durch die von Roan angebotenen Ferienanlagen haben die vor Ort ausgehängte und allen zugängliche Hausordnung
mit verbindlichen Verhaltensregeln des jeweiligen Campingplatzes zu respektieren und sich danach
zu richten. Unsere Mitarbeiter auf den Campingplätzen haben keine Befugnis oder Vollmacht, Absprachen in
Sachen Verantwortlichkeit und Haftung für Roan Comfort Camp BV Vakanties-Ferienreisen zu treffen. In der
(frühen) Vorsaison und in der (späten) Nachsaison könnten Campingplatzbesitzer gezwungen sein, nicht alle
Attraktionen und Einrichtungen wie das Schwimmbad oder die Geschäfte komplett zur Verfügung zu stellen.
Kundenwünsche
Wenn Sie mit zwei oder mehreren Familien in den Urlaub fahren, dann möchten Sie vermutlich auf dem
Campingplatz gerne nebeneinander stehen. Oder Sie wollen am liebsten einen schattenreichen Platz oder
in der Nähe des Schwimmbades. Einen Kundenwunsch sollten Sie bereits bei der Reservierung angeben.
Selbstverständlich tun wir unser Bestes, Ihre Wünsche zu erfüllen. Wir können Ihnen aber leider nichts
garantieren. Teilen Sie uns später als zwei Wochen nach Erhalt der Reservierungsbestätigung einen Wunsch
mit, kann dies nicht mehr berücksichtigt werden. Früh buchen gibt keine Garantie, dass Sonderwünsche
erfüllt werden können.
Reiseversicherungen
Dem Reisenden wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung mit Reiseabbruchversicherung
sowie einer Versicherung zur Deckung der Behandlungs- und Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit
dringend empfohlen.
Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
Roan Comfort Camp kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet
einer Abmahnung durch Roan Comfort Camp nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen
Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt Roan
Comfort Camp, so behält Roan Comfort Camp den Anspruch auf den Reisepreis. Roan Comfort Camp muss
sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die Roan
Comfort Camp aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt,
einschließlich der von den Leistungsträgern Roan Comfort Camp gutgebrachten Beträge.
Beschränkung der Haftung
• Die vertragliche Haftung von Roan Comfort Camp für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den
dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbei geführt wird oder soweit Roan Comfort Camp für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein
wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
• Die deliktische Haftung von Roan Comfort Camp für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils pro Kunden und Reise.
Obliegenheiten des Kunden
• Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeige ist bei Reisen mit Roan
Comfort Camp wie folgt konkretisiert:
• • Der Kunde ist gehalten, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Vertretung von Roan Comfort Camp
anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
• • Über die Person, die Erreichbarkeit und die Kommunikationsdaten der Vertretung von Roan Comfort Camp
vor Ort wird der Kunde spätestens mit Übersendung der Reiseunterlagen informiert.
• • Ist nach den vertraglichen Vereinbarungen eine örtliche Vertretung nicht geschuldet, so ist der Kunde
gehalten, Mängel unverzüglich direkt gegenüber Roan Comfort Camp unter der nachstehend angegebenen
Anschrift anzuzeigen.
• • Ansprüche des Kunden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Kunden obliegende Rüge unverschuldet
unterbleibt.
• Die örtlichen Vertreter von Roan Comfort Camp oder die Mitarbeiter von Leistungsträgern sind nicht befugt
und von Roan Comfort Camp nicht bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen oder Ansprüche gegen Roan Comfort
Camp anzuerkennen.
• Wird die Reise in Folge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Kunde den Vertrag
kündigen. Das selbe gilt, wenn ihm die Reise in Folge eines solchen Mangels aus wichtigem, Roan Comfort
Camp erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn Roan Comfort Camp
- oder soweit vorhanden und vertraglich als Ansprechpartner vereinbart - die Beauftragten von Roan Comfort
Camp vor Ort, eine ihnen vom Kunden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe
zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von Roan Comfort
Camp oder deren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein
besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.
Ausschlussfrist/Verjährung/Abtretungsverbot
• Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb 1 Monats nach dem
vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann
fristwahrend nur gegenüber Roan Comfort Camp unter der nachfolgend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach
Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung
der Frist gehindert worden ist. • Vertragliche Ansprüche des Kunden nach den §§ 651 c bis f BGB aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, einschließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld,
die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Roan Comfort Camp oder einer vorsätzlichen oder
fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters von Roan Comfort Camp oder eines deren Erfüllungsgehilfen
beruhen, verjähren in 2 Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden,
die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Roan Comfort Camp oder auf einer vorsätzlichen oder
grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters von Roan Comfort Camp oder deren Erfüllungsgehilfen
beruhen.
• Alle übrigen vertraglichen Ansprüche nach den §§ 651 c bis f BGB verjähren in 1 Jahr.
• Die Verjährung nach vorstehenden Regeln beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach den vertraglichen
Vereinbarungen enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und Roan Comfort Camp Verhandlungen über
den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde
oder Roan Comfort Camp die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens
3 Monate nach Ende der Hemmung ein. Durch die vorstehenden Bestimmungen bleiben die gesetzlichen
Verjährungsregelungen zu Schadenersatzansprüchen des Kunden, insbesondere gemäß § 199 Abs. 2 BGB
und § 199 Abs. 3 BGB unberührt.
• Die Abtretung von Ansprüchen gegen Roan Comfort Camp ohne deren ausdrückliche Zustimmung ist
ausgeschlossen.
Pass-, Visa- sowie Gesundheitsvorschriften
Roan Comfort Camp wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, in dem die
Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss
sowie über deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer
Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten
in der Person des Kunden oder eventueller Mitreisender (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit)
vorliegen. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente,
eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus
dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen
Lasten. Dies gilt nicht, wenn Roan Comfort Camp schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
Allgemeine Bestimmungen
• Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und Roan Comfort Camp findet ausschließlich
deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
• Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten
Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Allgemeinen Reservierungsbedingungen.
Preisinformation Die Preise haben wir pro Campingplatz aufgeführt. Die veröffentlichten Preise sind in Euro, pro Übernachtung, pro Zelt oder Mobilheim, für 6 Personen. IM PREIS ENTHALTEN SIND: • Miete von Zelt oder Mobilheim bis 6 Personen (auf einigen Plätzen 4 oder 5 Personen) • Stellplatzmiete • Mehrwertsteuer • Nutzung von Kinderfahrrädern • Nebenkosten wie Strom, Wasser und Gas IM PREIS NICHT ENTHALTEN SIND: • eventuelle Extras wie Babypaket, Fahrräder usw. • Zuschlag für die fünfte oder sechste Person • Zuschlag für ein Haustier • Reiserücktrittskosten- und Reiseversicherungen • Kaution € 50,- (vor Ort zu entrichten). • Aktivitäten, die der Campingplatz im Allgemeinen berechnet wie Tennisplatzmiete, Reiten, Minigolf usw. (vor Ort zu bezahlen).
Schlusswort Die Campingurlaube aus diesem Katalog, so luxuriös und komfortabel sie auch sind, bleiben Campingurlaube. Speziell für Personen, die noch nie campiert haben, ist es wichtig, sich bewusst zu sein, dass unsere Campingplätze im allgemeinen in den Monaten Juli und August ausgebucht sind. Wenn Ruhe und die Intimsphäre Ihre Prioritäten im Urlaub sind, empfehlen wir Ihnen, diese Monate zu vermeiden. Ein Urlaub im Ausland bedeutet immer andere Menschen und andere Sitten, eine andere Kultur sowie andere Normen und Werte. Die sollten Sie bei Ihren Erwartungen berücksichtigen.
Veranstalter: Roan Comfort Camp BV
Brasem 31
4941 SE Raamsdonkveer
Geschäftsführer Hans Bax
Handelsregister KVK 24269058
Telefonnummer 0031-180-331177
Faxnummer 0031-180-331179
e-mail info@roan.nl
Stand: Oktober 2008
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